Lebensbeschreibung
• Biographie, Autobiographie Literarische Werke • Romane, Erzählungen, Sammlungen von Kurzgeschichten oder Gedichten • Theaterstücke, Hörspiele, Kabarettprogramme, Filmdrehbücher Wissenschaftliche Werke / Forschung • Geisteswissenschaft (Geschichte, Religion, Philosophie, Psychologie, Recht, Sprachwissenschaften, Musik etc.) • Naturwissenschaft (Geographie, Biologie, Mathematik, Informatik, Astronomie) Sachbücher / Allgemeinverständliche Darstellung • Geisteswissenschaft (inkl. Chroniken) • Naturwissenschaft, Technik allgemein Darbietungen • Theateraufführungen oder Kabaretts • Musikalische Darbietungen, Solo oder Ensemble Musikalische Kompositionen Die bildende Kunst ist aus Kapazitätsgründen vom Wettbewerb ausgeschlossen |
Die Wettbewerbsarbeiten können in folgender Form eingereicht werden:
• maschinengeschriebenes Skript, gebunden - Seiten nummeriert, Minimalumfang 30 A4-Seiten • gedrucktes Buch - Publikation nicht älter als drei Jahre • CD oder DVD - für musikalische Werke, Filme oder Theateraufführungen Es werden nur abgeschlossene Arbeiten angenommen. Die Wettbewerbsteilnahme wird schriftlich bestätigt und die eingereichten Arbeiten sind im Sekretariat unter Verschluss sicher aufgehoben. Nach Abschluss werden die gedruckten Bücher und Unikate zurückgesandt. Skripts werden nur retourniert, wenn ausdrücklich eine Rücksendung verlangt wird. Pro Wettbewerb kann nur eine Arbeit eingereicht werden. Bei einer zweiten Teilnahme mit einer neuen Fassung zum selben Thema sind neue und alte Fassung zusammen einzusenden. Die Arbeiten können von Einzelpersonen oder von Personengruppen stammen und in Deutsch, Französisch, Italienisch, Romanisch oder Englisch abgefasst sein. Mit dem Ausfüllen einer Anmeldekarte und eines Fragebogens geben die Verfasser wichtige Hintergrundinformationen zu ihrer Person preis. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Arbeit erst nach dem 70. Geburtstag entstanden ist. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Der Stiftungsrat fällt den Entscheid über Zuerkennung eines Preises oder einer Anerkennungsurkunde und kann bei Bedarf externe Gutachter zur Beurteilung der Arbeit beiziehen. Es wird kein Einblick über den Inhalt der Beurteilungen gewährt. Gefällte Entscheide sind definitiv, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Anerkennungsurkunden vergibt die Stiftung nur einmal pro Person. Die Bewerbung um einen Preis steht weiterhin offen, eine zweite Arbeit muss jedoch einem anderen Thema gelten. Die Zuerkennung eines zweiten Preises (allerdings ohne Preisgeld) ist möglich. |
Weitere Projekte
Die Stiftung Kreatives Alter unterstützt auch den themenbezogenen Wettbewerb «Ü70» – Infos dazu über Internetseite
www.ue70.ch
www.ue70.ch